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Kompetenz und Erfahrung:

Seit mehr als 30 Jahren bin ich im Bau- und Immobilienrecht erfolgreich tätig und seit 2004 (Einführung dieser Fachanwaltsspezifikation) als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht zugelassen. Meine Tätigkeit umfasst sowohl die bundesweite Führung von Bauprozessen jeglicher Art, sowie auch die Schlichtung, Mediation und Schiedsrichtertätigkeit zur Vermeidung langwieriger und teurer Gerichtsverfahren. Nach erfolgreicher Spezialausbildung bin ich seit 2005 als Schlichterin und Schiedsrichterin der ARGE Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) zugelassen. 

Außergerichtlich bin ich sowohl beratend (vor und nach Vertragsabschluss) als auch insbesondere baubegleitend tätig. Nachträge und Probleme der Bauzeit sind hier mein Spezialgebiet, auch bei meiner Tätigkeit als Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie (DAA). Ich berate und vertrete sowohl Baufirmen, Auftraggeber und Bauherren, von großen öffentlichen oder gewerblichen Auftraggebern bis zu privaten Bauherren, WEGs oder Erwerbern von Haus- bzw. Wohnungseigentum. Mit den Fallstricken des Bauvertragsrechts, der VOB und der HOAI, sowie den Problemen der Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung bin ich bestens vertraut. Sowohl in der Rechtspraxis als auch in meinen zahlreichen Vorträgen, Seminaren und wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

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Meine Leistungen

Gestaltung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen, die den projektspezifischen Risiken Rechnung tragen. Beratung über Fallstricke und Risiken von Vertragsangeboten, wenn Änderungen nicht möglich oder erwartbar nicht durchsetzbar sind, ohne den Vertragsabschluss zu gefährden. Rechtliche Hilfestellung bei der Erstellung oder Überprüfung der Abrechnung von Bau- und Architekten-/Ingenieurleistungen, sowie die Bearbeitung von Gewährleistungsfällen, erfolgt technisch unterstützt durch ein Netzwerk erfahrener Bausachverständiger.

Konflikte lassen sich am Bau nicht immer vermeiden. Weswegen es mir um wirtschaftliche Lösungen geht. Aus Kosten- und Zeitgründen bemühe ich mich um außergerichtliche Einigungen. Gerichtliche Auseinandersetzungen scheue ich jedoch nicht, wenn nach sorgfältiger Prüfung der Prozess für den Mandanten ein günstigeres Ergebnis verspricht oder aufgrund einer bereits erhobenen Klage unvermeidbar ist. Hier kämpfe ich mit größtem Engagement, um dem Mandanten zum Sieg zu verhelfen.

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